augeMV

Wer wir sind – und was uns verbindet.

Die Augenärztegenossenschaft Mecklenburg-Vorpommern eG (augeMV) wurde im Jahr 2009 auf Initiative von Prof. Dr. Helmut Höh und einiger Mitstreiter ins Leben gerufen. Schon an der Gründungsveranstaltung im März 2009 in Güstrow waren dann aber bereits 63 Augenärzte aus ganz Mecklenburg-Vorpommern beteiligt.

Unsere wesentlichen satzungsgemäßen Aufgaben liegen in

  • der Sicherung freiberuflicher augenärztlicher Tätigkeit,
  • der Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der kurativen und präventiven medizinischen Versorgung im Bereich der Augenheilkunde im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung,
  • der Durchführung von Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern, dem Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Genossen sowie die Auszahlung der Vergütung,
  • der Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder, 
der Nutzung von Rationalisierungseffekten z. B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften und der Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke der Mitglieder,
  • der politischen Interessenvertretung

 

Heute sind über 90 % der in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassenen Augenärzte und mehrere leitende Klinikärzte Mitglied bei augeMV, so dass die Mitgliederzahl um 120 schwankt.

Organe unserer Genossenschaft sind der Vorstand und der Aufsichtsrat. Daneben wird eine Geschäftsstelle in Neubrandenburg betrieben, die aus wirtschaftlichen Gründen nur zeitweise besetzt ist. Diese wird von einem Geschäftsführer geleitet, der auch über eine Prokura verfügt.

Der Eintritt zu augeMV steht allen Ärzten offen, die in Mecklenburg-Vorpommern über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen oder als Krankenhausärzte oder angestellte Ärzte in einem MVZ tätig sind.
Beim Beitritt ist ein Genossenschaftsanteil von 250 € zu erwerben, der bei einem späteren Ausscheiden oder der Auflösung von augeMV wieder erstattet wird. Außerdem wird eine Aufnahmegebühr von 450 € fällig, die nicht anfällt, wenn eine Praxis von einem Mitglied als Nachfolger übernommen wird.

Jährlich wird eine Generalversammlung durchgeführt, bei der alle Mitglieder die Möglichkeit haben, über wesentliche Angelegenheiten von augeMV zu bestimmen. So u.a. über den Jahresabschluss, Satzungsänderungen oder die Besetzung der Organe.

Grundlage für die gesamte Tätigkeit von augeMV bildet die Satzung, die hier als pdf einsehbar ist. Zusätzlich finden Sie hier auch den Aufnahmeantrag.

SatzungMai2023.pdf 222 KB
Aufnahmeantrag.pdf 135 KB